AGB

Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

1. Die Anmeldung zu Kurs oder Club verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. In Ausnahmefällen kann die Geschäftsleitung eine Gutschrift, anrechenbar auf gleichartige Kursbuchung binnen Jahresfrist, erteilen.

 2. Das vereinbarte Honorar ist spätestens bis zum ersten Veranstaltungstermin fällig. Bei Mahnungen werden übliche Mahngebühren berechnet. Gleiches gilt für von uns unverschuldete Bankgebühren, z.B. bei Rücklastschriften.

3. Das Jahreshonorar kann vollständig im vorraus oder in Teilzahlungsraten beglichen werden. Die jeweiligen Konditionen und Zahlungsmöglichkeiten sind im jeweils gültigen aktuellen Programmheft ausgeschrieben.

Während der NRW-Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Monatshonorare weiter zu entrichten, da es sich bei einem Monatsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule garantiert 34 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr.

Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist aus rechtlichen Gründen eine gesonderte Lastschriftgenehmigung (extra Abschnitt auf den Anmeldeformularen) zu erteilen. Die Mitgliedschaft verlängert sich, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, automatisch um den gleichen Buchungszeitraum.

 4. Die Kündigung von laufenden Clubs muss schriftlich erfolgen. Wurde die Frist beim Kündigen nicht eingehalten, gilt die Kündigung zum nächsten Termin. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 6 Wochen zum Ende der gebuchten Mitgliedsschaftsdauer.

 5. Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume, als auch des Lehrpersonals steht der Tanzschule frei.

 6. Die Tanzschule ist stets bemüht bei Einzelanmeldungen Tanzpartner zu akquirieren, so dass die Kurse- und Ballveranstaltungen möglichst paarig aufgehen. Dies ist jedoch keine Verpflichtung und entbindet bei Nichtgelingen nicht von der Honorarpflicht.